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Kreisverkehr Jobplatz - Sitzung 25.02.2010

Umbau Jobplatz zu Kreisverkehr - Bericht zur Sitzung am 25.02.2010

 

Frau Johanna Gückel hat für die Verwaltung dargelegt, dass aufgrund der geführten Gespräche und der schriftlichen Stellungnahme des staatlichen Bauamtes der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Jobplatz nicht realistisch sei.

Herr Martin Birner hat für die CSU-Fraktion vorgetragen, dass die Umsetzung eines Kreisverkehrs am Jobplatz nicht aufgegeben werden dürfe. Es solle alles daran gesetzt werden, einen Kreisverkehr am Jobplatz zu realisieren.

Es wurde ein Antrag dahingehend gestellt, dass weitere Gespräche geführt werden sollen.

Herr Koller hat für die SPD-Fraktion ebenfalls dargelegt, dass eine Realisierung eines Kreisverkehrs am Jobplatz erforderlich und möglich ist.

Unser Fraktionssprecher Herr Martin Scharf hat Folgendes vorgetragen:

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

sehr geehrte Stadtratskolleginnen und Stadtratkollegen,

gemäß den, von der Verwaltung übergebenen Unterlagen ist ein Kreisverkehr am Jobplatz nicht möglich, da zum einen die Eigentümerin des benötigten Grundstücks, Flur-Nr. 67, erklärt haben soll, dass sie keinesfalls zur Grundstücksabtretung bereit sei, und dass sich das Staatliche Bauamt äußerst negativ zu einem Kreisverkehr am Jobplatz geäußert hat. Es wurde durch das Staatliche Bauamt darauf hingewiesen, dass die Regelwerte im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren unterschritten werden würden, dass die Kreisfahrbahn leider nicht ausreichen würde, dass ein Abbiegen von der Scherrstraße in die Jakobstraße, von der Konrad-Adenauer-Straße in die Hauptstraße und von der Jakobstraße in die Vorstadt nur unter Benutzung des Gegenfahrstreifens bzw. Fahrbahnteilers möglich wäre, etc.

Zu diesen Punkten ist Folgendes auszuführen:

Ein Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 29 m ist unseres Erachtens möglich, auch wenn die Regelwerte des oben genannten Merkblattes geringfügig unterschritten werden. Eine Kreisfahrbahn von 8 m wäre noch bei einem Außendurchmesser von 29 m ohne weiteres zu erreichen.

Richtig ist, dass gewisse Verkehrsbeziehungen, so z. B. Abbiegen von der Scherrstraße in die Jakobstraße mit größeren Fahrzeugen nicht möglich sind. Die gleiche Problematik haben wir allerdings auch bei dem Kreisverkehr an der Zandtkreuzung. Auch diesbezüglich ist ein Abbiegen von der Rötzer Straße kommend in den Klosterberg hinein mit einem größeren Fahrzeug nicht möglich. Es besteht unseres Erachtens aber die Möglichkeit, einmal um den Kreisverkehr herumzufahren, um dann in die gewünschte Straße einfahren zu können.

Nach unserer Meinung wird ein Kreisverkehr auch mit größeren Fahrzeugen problemlos befahren werden können, so dass die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrsablaufs gewährleistet sind. Somit ist auch die Grundvoraussetzung für eine Förderung gegeben. Auch die Einbeziehung der Fußgänger ist bei einem Kreisverkehr ohne weiteres möglich bzw. ist bei den bereits bestehenden 3 Fußgängerüberwegen kein Problem.

Aus den oben genannten Gründen ist aus technischer Sicht unseres Erachtens ein Kreisverkehr zu realisieren. Weiterhin vertreten wir die Ansicht, dass auch die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden können.

Nicht richtig ist die Darstellung, dass die Eigentümerin des Grundstücks mit der Flur-Nr. 67 definitiv zu keiner Grundstücksabtretung bereit ist.

Ich hatte gestern ein Gespräch mit der Eigentümerin und habe nochmals nachgefragt, ob eine Grundstücksabtretung in Frage kommt. Wie mir mitgeteilt wurde, hat die Grundstückseigentümerin bereits unserem Bürgermeister dargelegt, dass sie wegen anderweitiger Probleme zwischen der Stadt und ihr sowie einer anhängigen Klage zwischen der Freizeit GmbH und ihr eine Grundstücksabtretung nicht in Vorleistung gehen will. Die Eigentümerin des Grundstücks hat dem Bürgermeister und nochmals gegenüber uns mitgeteilt, dass die Aufnahme von Verhandlungen über eine Grundstücksabtretung grundsätzlich möglich ist, wenn ernstlich versucht wird, die anderen bestehenden Probleme zu lösen. Die Eigentümerin erwartet nunmehr, dass die Stadt Neunburg auf die Eigentümerin zugeht und mit ihr ein Gespräch führt.

Die Eigentümerin steht für Gespräche ab 09.03.2010, also nach dem Verhandlungstermin bezüglich der von der Freizeit GmbH eingereichten Klage zur Verfügung.

Aus den oben genannten Gründen stellen wir folgenden Antrag:

Mit der Eigentümerin des Grundstücks mit der Flur-Nr. 67 sind Verhandlungen zu führen, damit eine Grundstücksabtretung bezüglich der, für den Kreisverkehr am Jobplatz benötigten Fläche erfolgen kann.

Es sind Gespräche mit dem Straßenbauamt, der Stadtverwaltung, den Fraktionssprechern und Ingenieur Weiß zu vereinbaren.

Sobald mit der Eigentümerin des Grundstücks, Flur-Nr. 67, über eine Grundstücksabtretung eine Einigung erzielt wurde, ist eine detaillierte Planung in Auftrag zu geben. Die Verkehrsbehörde und die Tiefbauabteilung beim LRA Schwandorf sowie die Polizei sind in die Planung einzubeziehen. Weiterhin ist eine Knotenstromzählung (Kfz, Fußgänger) durchzuführen.

Ich bitte um Zustimmung.“

Herr Zeiser hat zusätzlich beantragt, auch andere Möglichkeiten für eine Verbesserung der Situation am Jobplatz überprüfen zu lassen.

Der Stadtrat hat die Vorschläge der Freien Wähler Fraktion und CSU einstimmig beschlossen.

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