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Stadthallenneubau - Sitzung 25.03.2010
Vorstellung des Bauentwurfes für die Stadthalle und der Außenanlagen
I. Kosten
Aufgrund der von der Stadtverwaltung überlassenen Unterlagen haben sich die Kosten für die Stadthalle und das Umfeld wie folgt dargestellt:
| Veranstaltungshalle mit Tagesgastronomie | 6.114.750 € |
| Stadtplatz | 896.000 € |
| Verbesserung der Grünanlage | 221.000 € |
| Multifunktionaler Platz | 280.000 € |
| Andienungsfläche Stadthalle | 65.000 € |
| Birkenallee | 208.000 € |
| Zufahrt einschließlich Abbiegespur | 125.000 € |
| Freimachung des Areals | 290.000 € |
| ------------- | |
| Insgesamt | 8.199.750 € |
Auf die Tagesgastronomie allein entfallen gemäß den Unterlagen ca. 1,2 Millionen €. Bei einem Verzicht auf die Tagesgastronomie könnte nach unserer Einschätzung ein Betrag in Höhe von ca. 700.000,-- € eingespart werden.
Der Freianlagenplaner sieht noch weiteres Einsparungspotential in Höhe von 400.000,-- €.
II. Kostenanteil Stadt
Aufgrund dieser Kostenschätzung ergab sich folgender, von der Stadt zu finanzierender Anteil:
| Baukosten | 8.199.750 € |
| abzgl. Zuschuß Staat | 3.045.000 € |
| ------------- | |
| Eigenanteil Stadt | 5.154.750 € |
III. Finanzierung
Folgende Finanzierung wurde vorgeschlagen:
Für den Verkauf des Grundstücks an die Stadtwerke Neunburg Freizeit GmbH, das den Supermarkt betrifft, wird ein Erlös von 700.000,-- € zugrunde gelegt.
Ein Betrag in Höhe von 605.000,-- € soll in den nächsten drei Jahren im städtischen Haushalt eingestellt werden.
Der Restbetrag in Höhe von 3.849.750,-- € soll langfristig finanziert werden; der für die Einrichtung erforderliche Betrag in Höhe von 594.000,-- € auf 15 Jahre, ein Betrag in Höhe von 3.255.750,-- € auf 40 Jahre.
Unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 4 % für die gesamten Laufzeiten ergeben sich folgende jährliche Belastungen:
| Darlehen 594.000 €: | 52.549,79 € |
| Darlehen 3.255.750 €: | 162.741,91 € |
Aufgrund der dargestellten Belastungen müssten folgende Ausgaben im städtischen Haushalt eingestellt werden:
| Die nächsten 3 Jahre | 415.291,63 € |
| Weitere 12 Jahre | 215.291,63 € |
| Weitere 25 Jahre | 162.741,91 € |
IV. Standpunkt der Freien Wähler
Zum einen ist eine Kostensenkung herbeizuführen, damit der zu finanzierende Anteil erheblich reduziert werden kann. Der vom Stadtrat beschlossene Höchstbetrag in Höhe von 6,7 Millionen € muss eingehalten werden. Sofern die Einsparpotentiale für die vorgestellte Planung nicht ausreichen, muss unseres Erachtens auch darüber nachgedacht werden, größenmäßige Veränderungen am Bauwerk vorzunehmen, insbesondere an der aus Sicht der Freien Wähler nicht notwendigen Tagesgastronomie.
Zum anderen muss erreicht werden, die Laufzeit, in der wir die Belastungen zurückführen, zu verkürzen. Für uns sollte eine Laufzeit von max. 25 Jahren angestrebt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Kosten reduziert werden.
Folgende Belastungen ergäben sich, wenn lediglich ein Betrag in Höhe von ca. 2 Millionen € langfristig finanziert werden müsste; es wurde der Zinssatz von 4 % zugrunde gelegt:
| 40 Jahre | 99.600 € |
| 25 Jahre | 126.000 € |
| 17 Jahre | 162.000 € |
V. Stadtratssitzung am 25.03.2010
Bürgermeister Bayerl hat in der Einführung zu diesem Tagesordnungspunkt u. a. dargelegt, dass nur über den Bauentwurf der Veranstaltungshalle diskutiert und abgestimmt werden soll, dass die Freiflächenplanung in der heutigen Sitzung außen vor bleibt, und dass in einer Arbeitssitzung des Stadtrates die Kosten und Finanzierung erörtert wird. Weiterhin trug Bürgermeister Bayerl vor, dass ein Verzicht der Tagesgastronomie nicht in Frage käme, da ansonsten kein Vorsteuerabzug möglich sei. Gemäß den weiteren Ausführungen von Bürgermeister Bayerl sei der vom Stadtrat beschlossene Kostenrahmen für die Veranstaltungshalle eingehalten.
Architekt Fraune hat daraufhin den Bauentwurf vorgestellt.
Unser Stadtrat Hans Dorrer hat insbesondere bei der Dachkonstruktion Bedenken dargelegt und Kosteneinsparungen aufgezeigt. Nachfolgend sein Redebeitrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadtratskolleginnen und –Kollegen
Ich möchte meinen Redebeitrag in zwei Teile gliedern:
- in einen positiven Teil
- in einen negativen Teil
Positiv ist vor allem die Außenansicht. Diese finde ich als sehr gut gelungen. Außerdem ist es mir gelungen, dass durch mein Einwirken folgende Punkte geändert bzw. neu eingeplant wurden:
- Die komischen und teureren Industriescheds auf dem Hallendach sind verschwunden
- Die störende Stütze vor dem Cateringraum ist weg und somit kein Hindernis mehr
- Eine Außentreppe für den Maschinenraum im Kellergeschoß wurde neu eingeplant
- Das teurere Gründach auf den niedrigen Dachebenen ist kein Thema mehr
- Ein Satteldach mit einem 2 %-igen Gefälle ist nun endlich vorgesehen und eine nicht erforderliche Kieselschüttung ist verschwunden.
Nun komme ich zum negativen Teil meiner Ausführungen:
Zum Satteldach:
Mein Vorschlag, ein Satteldach mit ca. 2-3 % Gefälle und einem ca. 6 m breiten und 25 m langen Lichtband, wäre für die Hallendachfläche viel einfacher und ca. EUR 100.000,00 günstiger ausgefallen. Den Beweis dazu kann ich gerne liefern, wenn es gewünscht wird. Wie ich aus der Vorstatik entnehmen konnte, wird hier nun alle 3 m ein 55 cm hoher Stahlträger eingezogen. Darauf werden Holoribbleche verlegt und eine 10 cm starke Betondecke aufgebracht. Entspricht einer Deckenlast von ca. 200 to. Geplant war einmal eine Konstruktion aus Holzleimbinder. Diese große Last erfordert natürlich bei unseren schlechten Bodenverhältnissen auch noch Zusatzkosten. Auch über alle niedrigen Dachflächen wird eine 25 cm starke Betondecke gebaut. Dies sind ebenfalls erhebliche Lasten, die sich bei den Gründungskosten erheblich auswirken.
Ich bin kein Statiker, aber die logische Folgerung ist hier: viel Gewicht kostet bei schlechten Bodenverhältnissen viel Geld.
Zu den vorgesehenen Lichtbändern möchte ich auch noch was sagen. Ich weiß nicht, ob es jedem bewusst ist, dass die ca. 2,5 m breiten Dachfenster längsseitig von UKD bis zum Rahmen 2,2 m hoch beplankt werden müssen. Der Lichteinfall ist daher stark eingeschränkt. Noch dazu geht nach Aussage des Architekten 50 % der Lichtstärke wegen der Photovoltaikanlage verloren. Es stellt sich die Frage, ob dies noch alles sinnvoll ist. Noch dazu, wenn man wie angegeben dafür EUR 136.000,00 ausgibt.
Nun zu der WC-Anlage:
In der Auslobung zum Architektenwettbewerb war eindeutig gefordert, dass eine von außen zugängliche WC-Anlage einzuplanen ist. Nun müssen wir erfahren, dass dies nicht mehr möglich ist, und daher die bestehende Anlage (Ostbahnhof) wieder saniert werden muß (Mehrkosten).
Zum Schluß zur Regenwasserzisterne:
Im Erläuterungsbericht vom 18.06.2009 der Haustechnikerfirma HTW sowie in Ihren Unterlagen zum Architektenwettbewerb wird noch von einer Regenwasserzisterne berichtet, mit der das gesammelte Regenwasser zur Toiletten- und Urinalspülung und zur Bewässerung im Außenbereich genutzt werden soll. Ist diese sinnvolle Art der Rückgewinnung noch aktuell? Und vor allem, ist dieses System in der angegebenen Kostenaufstellung enthalten?
Stadtrat Zeiser hat sich dahingehend geäußert, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt werden könne, da über die gesamte Maßnahme abgestimmt werden müsse und nicht nur über die Veranstaltungshalle.
Unser Fraktionssprecher Martin Scharf hat in seinem Redebeitrag vorgetragen, dass nur über die Gesamtmaßnahme abgestimmt werden könne und nicht nur über eine einzelne Maßnahme. Es könne nicht angehen, dass die Veranstaltungshalle „durchgewunken“ werde und für den Freiflächenplaner aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Kostendeckelung kein Geld mehr übrig sei.
Bezüglich des Vortrages des Bürgermeisters, dass bei Aufgabe der Tagesgastronomie kein Vorsteuerabzug möglich sei, führte unser Fraktionssprecher aus, dass dies nicht richtig sei, und dass auch bei einer Vermietung an ein Catering-Unternehmen der Vorsteuerabzug problemlos möglich sei. Herr Meier, Geschäftsführer der Stadtwerke Neunburg Freizeit GmbH, wandte ein, dass zu 90 % kein Vorsteuerabzug möglich sei. Unser Fraktionssprecher wies auf eine Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers Schneider aus dem Jahr 2009 hin (diese Stellungnahme wurde von Herrn Meier in Auftrag gegeben und an jeden Stadtrat versandt). Aus dieser Stellungnahme gehe eindeutig hervor, dass auch bei der Vermietung an ein Catering-Unternehmen der Vorsteuerabzug möglich sei. Sowohl der Bürgermeister als auch Herr Meier und Herr Zeiser zweifelten an der Aussage unseres Fraktionssprechers.
Unser Fraktionssprecher führte weiterhin aus, dass bei Verzicht auf die Tagesgastronomie eine erhebliche Reduzierung der Kosten erzielt werden könnte. Stadtrat Zeiser hat für seine Fraktion dargelegt, dass eine Änderung des Konzepts nicht in Frage komme.
Bürgermeister Bayerl verwies auf die Beschlusslage des Stadtrates. Demnach sei eine Tagesgastronomie beschlossen. Unser Fraktionssprecher hat daraufhin erwidert, dass der Stadtrat auch beschlossen habe, die Kosten der Veranstaltungshalle mit Umfeld auf 6,7 Millionen € zu „deckeln“, und dass er gespannt sei, wie er dies bei der nächsten Stadtratssitzung bewerkstelligen werde.
Mit 19 zu 1 wurde folgender Beschluss gefasst:
Bis zur nächsten Stadtratssitzung sind sowohl bei der Veranstaltungshalle als auch bei dem Freigelände Einsparmöglichkeiten zu überprüfen.
Die Verwaltung kann das Genehmigungsverfahren einleiten und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens fortführen.
Aufgrund der kontroversen Ansichten zum Thema „Vorsteuerabzugsberechtigung“ hat unser Fraktionssprecher nach der Stadtratssitzung das Schreiben des Wirtschaftprüfers Schneider nachgelesen und festgestellt, dass die von ihm in der Stadtratssitzung getätigten Aussagen der Richtigkeit entsprachen.
In der Stellungnahme des Wirtschaftprüfers Schneider ist folgendes ausgeführt:
„So berechtigt z.B. die Vermietung eines Gebäudeteils an einen Supermarkt sowie eines Teils an einen Gastronomen bzw. ein Catering-Unternehmen selbst dann zum vollen Vorsteuerabzug bei den anteiligen Herstellungskosten für die vermieteten Gebäudeteile, wenn für die restlichen Gebäudeteile ein Vorsteuerabzug aufgrund vorsteuerschädlicher Nutzung ausgeschlossen ist.“
„Ein Catering-Unternehmen ist ein umsatzsteuerpflichtiger Betrieb mit in aller Regel ausschließlich umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Die Vermietung eines Gebäudeteils an ein Catering-Unternehmen ermöglicht für den betreffenden Gebäudeteil den vollen Vorsteuerabzug bei den anteiligen Herstellungskosten.“
Aus diesen Ausführungen, die auch dem Bürgermeister und Herrn Wilhelm Meier vorlagen, ergibt sich eindeutig, dass auch bei Verzicht einer Tagesgastronomie und einer Vermietung an ein Catering-Unternehmen ein Vorsteuerabzug möglich ist.

