Seiteninterne Navigation

Freie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband Bayern

Navigation

 

Aktuelles






FW FREIE WÄHLER Landtagsfraktion -

Für eine Übersicht über alle Pressemitteilungen der Landtagsfraktion klicken Sie bitte hier..... [mehr] 


Aus dem Landtag ...

   



Seiteninhalt

Aufsichtsrat der Stadtwerke stärken

Antrag der FW und SPD bei der Sitzung am 19.05.2011 abgelehnt

Im Rahmen der Stadtratssitzung am Donnerstag, den 19.05.2011 wurden Satzungsänderungen für die Stadtwerke Freizeit GmbH erörtert. Bürgermeister Birner hat zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes vorgetragen, dass die vom Landratsamt Schwandorf empfohlene Satzungsänderung bezüglich des Gesellschaftszweckes nach Ansicht der Verwaltung geändert werden sollte. Bezüglich der beantragten Satzungsänderungen durch die Aufsichtsräte Margot Weber und Martin Scharf empfahl der Bürgermeister, diese Satzungsänderungen abzulehnen.

Unser Fraktionssprecher Martin Scharf trug daraufhin Folgendes vor:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen,

warum habe ich einen Antrag auf Satzungsänderung für die Stadtwerke Freizeit GmbH gestellt, nachdem die Gesellschaft bereits seit einigen Jahren besteht, und in dieser vergangenen Zeit keine Satzungsänderung beantragt wurde?

In der Stadtwerke Freizeit GmbH wurden bis zur Sitzung im Dezember 2010 die aus meiner Sicht wichtigen Themen im Aufsichtsrat ausführlich erörtert und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Es wurde beispielsweise das Thema „Mietvertrag mit der Firma EDEKA“ ausführlich behandelt und ein Beschluss herbeigeführt; es wurde z. B. der abzuschließende Darlehensvertrag bezüglich unserer Stadthalle ausführlich im Aufsichtsrat behandelt und auch ein Beschluss herbeigeführt. Bis zu dieser Sitzung haben wir – wie gerade dargestellt – alle wichtigen Entscheidungen zum Beschluss vorgelegt bekommen und es wurden die entsprechenden Beschlüsse – wenn auch nicht immer einstimmig -  gefasst.

In einer Mail an Herrn Burmberger im März 2011 hat der Geschäftsführer unserer städtischen GmbHs mitgeteilt, dass er gemäß der bestehenden Satzung und Geschäftsordnung mit diesen Themen nicht in den Aufsichtsrat gehen muss, und dies auch zukünftig so handhaben wolle. Die Satzung und Geschäftsordnung ermöglichen die von unserem Geschäftsführer dargestellte Vorgehensweise.

Aus meiner Sicht sollten die Aufsichtsräte vor Abschluss von Darlehensverträgen über einen bestimmten Betrag, bei Miet- und Pachtverträgen, die ein gewisses Volumen überschreiten, und auch bei Rechtsgeschäften mit einem großen Volumen vorher angehört werden müssen.

Die Geschäftsordnung der Stadt Neunburg sieht vor, dass der Bauausschuss ab einer Summe von 100.000,00 € zu entscheiden hat, der Stadtrat ab Summe von 200.000 €. Für die Stadtwerke Freizeit GmbH gibt es hier keine Grenzen.

Der Stadtrat sollte beispielsweise in der letzten Sitzung über die Darlehensaufnahme bzw. über die Bedingungen eines Darlehens von 1,25 Mio € beschließen. In der Freizeit GmbH ging es um eine weitaus höhere Summe. Dies kann gemäß der momentan bestehenden Satzung ohne Zustimmung des Aufsichtsrats und natürlich ohne Zustimmung des Stadtrates erfolgen.

Ich sehe keinen Grund, warum hier eine unterschiedliche Bewertung erfolgen soll.

Es wird eingewandt, dass es zu Zeitverzögerungen kommt, da Ladungsfristen einzuhalten sind. Gemäß der Geschäftsordnung ist es jederzeit möglich, dass Beschlüsse beispielsweise per Mail erfolgen können, so wie es kürzlich mit dem Kauf des Kirner-Anwesens erfolgt ist. Es gibt zudem für Eilentscheidungen die Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung.

Auch die Darstellung, dass man in alte Zeiten verfällt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Weder beim Stadtrat, noch beim Bauausschuss gibt es Probleme.

Es geht darum, dass wieder die frühere Praxis gewährleistet ist, und dass diese früher praktizierte Vorgehensweise vertraglich manifestiert wird. Alle wichtigen Themen müssen meiner Meinung nach im Aufsichtsrat erörtert werden, und es muss die Zustimmung durch den Aufsichtsrat erfolgen.

Ich bitte um Zustimmung.“

Im Anschluss folgte eine sehr intensive Diskussion bezüglich der von den Aufsichtsräten Margot Weber und Martin Scharf beantragten Satzungsänderungen.

Mit den Stimmen der gesamten CSU-Fraktion und des Bürgermeisters wurden die beantragten Satzungsänderungen abgelehnt. Die FWG-Fraktion und SPD-Fraktion stand geschlossen hinter den Anträgen von Frau Weber und Martin Scharf.

 

Lesen Sie hierzu auch den Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 21.05.2011 (Quelle: www.mittelbayerische.de) und die darauffolgende Stellungnahme von Bürgermeister Martin Birner (Bericht der Mittelbayerischen Zeitung vom 27.05.2011):

Stellungnahme von Bürgermeister Martin Birner:

Zum Seitenanfang